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I. Die Luftfahrt-Unfallversicherung im System des Versicherungsrechts (Köszegi)

Kasehs/Köszegi/Motter/Renner/Zehetbauer1. AuflMärz 2018

Die Luftfahrt-Unfallversicherung soll den Versicherten vor den finanziellen Folgen eines Unfalles schützen, der mit der Benützung oder dem Betrieb eines Luftfahrzeuges ursächlich zusammenhängt. Im Gegensatz zur Allgemeinen Unfallversicherung werden nur Unfälle während des Fluges versichert, dh vom Besteigen der Gangway bis zum Verlassen derselben. Wenn es keine Gangway gibt, so gilt die Versicherung ab dem Besteigen des Luftfahrzeuges (zB auch der Tragfläche, wenn der Zugang zum Cockpit über diese möglich ist).

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