Die Leistung des Versicherers ist mit der Versicherungssumme begrenzt. Als Versicherungssumme ist bei neuen Luftfahrzeugen der Neuwert, bei gebrauchten Luftfahrzeugen der Zeitwert zu vereinbaren. Im Gegensatz zu anderen Sachversicherungen (zB den meisten Haushaltsversicherungen) kommt es im Bereich der Luftfahrt-Kaskoversicherung so gut wie nie zu einer Neuwert-Vereinbarung bei gebrauchten Luftfahrzeugen.
