Versichert ist das in der Polizze genannte Luftfahrzeug, Luftfahrtgerät, unbemannte Luftfahrzeug oder Flugmodell und die mit ihm festverbundenen Teile gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch die im Kapitel II genannten Ereignisse.
Versichert ist das in der Polizze genannte Luftfahrzeug, Luftfahrtgerät, unbemannte Luftfahrzeug oder Flugmodell und die mit ihm festverbundenen Teile gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch die im Kapitel II genannten Ereignisse.
