Versicherungsfall ist das von der Versicherung umfasste Schadenereignis. Mit dieser Aussage ist schon klargelegt, dass jeder Versicherer seine eigene Definition für das Schadenereignis hat und dieses dann im Rahmen seiner eigenen Bedingungen genau definiert. In der Folge findet sich die Betrachtung zum Thema Schadenereignis aus der Sicht der unverbindlichen Musterbedingungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs „Allgemeine Bedingungen für die Kaskoversicherung von Luftfahrzeugen (ALKB 1997)“.
