Gegenstand der Versicherung ist der Sachschaden an dem in der Polizze näher bezeichneten Luftfahrzeug, unbemannten Luftfahrzeug, Flugmodell oder Luftfahrtgerät und auf die dort angegebene Art der Verwendung ohne Berücksichtigung der Verschuldensfrage. Ob Eigen- oder Fremdverschulden vorliegt, hat keinen Einfluss auf die Leistungspflicht des Versicherers. Die Luftfahrt-Kaskoversicherung ist eine Sachversicherung vergleichbar mit der Kfz-Kaskoversicherung.
