Die Mindestversicherungssumme ergibt sich jeweils aus den gesetzlichen Haftungsgrenzen. Sie ist eine Pauschalversicherungssumme, dh sie umfasst alle Leistungen des Versicherers für einen Versicherungsfall aus Personen- und Sachschäden. Kosten werden auf die Versicherungssumme angerechnet. Die Versicherungssumme bildet die Höchstleistung des Versicherers für einen Versicherungsfall. Ob sich der Versicherungsschutz auf einen oder mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt, spielt dabei keine Rolle. Das gilt auch für den Fall, dass eine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung zu erfolgen hat.
