A. Ausschlüsse
Der Versicherungsschutz umfasst keine Ersatzansprüche, die im Zusammenhang mit Gewalthandlungen von Staaten oder gegen Staaten und ihre Organe (Kriegsrisiko), Gewalthandlungen von politischen oder terroristischen Organisationen, Gewalthandlungen anlässlich öffentlicher Versammlungen, Kundgebungen, Aufmärschen, Streiks und Aussperrungen entstehen. Seite 167
