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1. Das Wahlrecht des VN im Normalfall

Kronsteiner2. AuflSeptember 2021

Verlangt der VN Versicherungsschutz für seine Vertretung vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden, hat er gem § 158k VersVG und Art 10 ARB – unabhängig vom betroffenen RS-Baustein bzw Risikobereich – das Recht, den Rechtsvertreter frei zu wählen.

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