Art 7.5 beschreibt eine Gruppe von Risikoausschlüssen, welche den persönlichen Geltungsbereich und die Einflussmöglichkeiten der Versicherten auf die Herbeiführung deckungspflichtiger Versicherungsfälle begrenzen.
Art 7.5.1 schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrerer VN desselben RS-Versicherungsvertrages untereinander, mitversicherter Personen untereinander sowie mitversicherter Personen gegen den VN vom Versicherungsschutz aus.
