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V. Leistungen des Versicherers

Kronsteiner2. AuflSeptember 2021

Als passive Schadensversicherung bietet die RS-Versicherung dem VN Versicherungsschutz gegen die Belastung seines Vermögens mit Rechtskosten (RS0127808). Dabei stellt der Versicherer den VN in der Regel iR des vereinbarten Versicherungsschutzes von der Zahlung dieser Kosten frei. Das bedeutet, dass der Versicherer diese Kosten dem Grunde und der Höhe nach anerkennt und zahlt oder für Ansprüche, die er für überhöht bzw unberechtigt hält, die Kosten zu deren Abwehr übernimmt. In jedem Fall hat er dafür zu sorgen, dass der VN – iR des vereinbarten Versicherungsschutzes – selbst keine Rechtskosten zu tragen hat (7 Ob 143/20k). Befriedigt der VN aber seine Rechtskostengläubiger ausnahmsweise selbst, verwandelt sich

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sein ursprünglicher Freistellungsanspruch in einen Kostenersatzanspruch (Erfüllungsanspruch iR des vereinbarten Versicherungsschutzes) gegen den RS-Versicherer (s dazu auch I/C, 2 mwN). Zu den Sonstigen Leistungen oder „Naturalleistungen s I/C, 2 und zu den Kapitalzahlungen iR der in Unternehmens-ARB geregelten Ausfallversicherung für gerichtlich bestimmte Körperschäden s IV/C/4.

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