Als passive Schadensversicherung bietet die RS-Versicherung dem VN Versicherungsschutz gegen die Belastung seines Vermögens mit Rechtskosten (RS0127808). Dabei stellt der Versicherer den VN in der Regel iR des vereinbarten Versicherungsschutzes von der Zahlung dieser Kosten frei. Das bedeutet, dass der Versicherer diese Kosten dem Grunde und der Höhe nach anerkennt und zahlt oder für Ansprüche, die er für überhöht bzw unberechtigt hält, die Kosten zu deren Abwehr übernimmt. In jedem Fall hat er dafür zu sorgen, dass der VN – iR des vereinbarten Versicherungsschutzes – selbst keine Rechtskosten zu tragen hat (7 Ob 143/20k). Befriedigt der VN aber seine Rechtskostengläubiger ausnahmsweise selbst, verwandelt sich Seite 108
