In RS-Verträgen mit Gewerbebetrieben wird in Erweiterung der Straf-RS-Deckung gem Art 17.2.2 und 19.2.2 Deckung auch für den Fall angeboten, dass anlässlich eines versicherten Strafverfahrens ein Verwaltungsverfahren über die Entziehung einer Gewerbeberechtigung eingeleitet wird. Der Versicherungsschutz umfasst iR vereinbarter Sublimite die Kosten
