Wenn der VN zugunsten pflegebedürftiger Angehöriger Rechtsgeschäfte abschließt, umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich Deckung
iR des Arbeitsgerichts-RS (Art 20) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Personenbetreuungs- und Pflegeverträgen als Arbeitgeber,iR des Allgemeinen Vertrags-RS (Art 23) für Streitigkeiten aus Heimverträgen und