Der VN und die gem Art 19.1.1 mitversicherten Personen genießen nach einem Behandlungs- u/o Aufklärungsfehler durch einen Arzt oder eine Krankenanstalt in Erweiterung des Schadenersatz-RS gem Art 19.2 und des Allgemeinen Vertrags-RS gem Art 23.2 zusätzlich Versicherungsschutz für
die Kosten eines vom Versicherer in Auftrag zu gebenden vorprozessualen Sachverständigengutachtens