Zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre und vor Verfolgungshandlungen (Stalking) umfasst diese Zusatzdeckung über den Versicherungsschutz des Art 19.2 hinaus Deckung auch für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch Beantragung einer einstweiligen Verfügung gegen Personen, gegen die bereits ein Ermittlungsverfahren weg § 107a StGB eingeleitet wurde.
