a) Wer ist versichert? (25.1)
Versicherungsschutz haben der VN und seine Familienangehörigen (Art 5.1). Wegen der von der positiven Deckungsbeschreibung in Pkt 25.2 umfassten Rechtsgebiete ist in Erinnerung zu rufen, dass gem Art 5.5 mitversicherte Personen Deckungsansprüche nur mit Zustimmung des VN geltend machen können. Hinzu kommt, dass gem Art 7.5.1 die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mitversicherter Personen untereinander und gegen den VN ausdrücklich ausgeschlossen ist. Mitversicherte können daher die in 25.2 beschriebene Deckung (mit Zustimmung des VN) nur gegen Außenstehende in Anspruch nehmen. Seite 96
