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10. RS für Erbrecht (Art 26)

Kronsteiner2. AuflSeptember 2021

a) Wer ist versichert? (26.1)

Versicherungsschutz haben der VN umfassend und die mitversicherten Familienangehörigen gem Art 5.1, mit Zustimmung des VN, gegen Außenstehende (vgl dazu näher III).

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