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C. Persönlicher Geltungsbereich

Kronsteiner2. AuflSeptember 2021

Der vereinbarte Versicherungsschutz bezieht sich in allen Deckungsbereichen auf den VN und die in den Besonderen Bestimmungen jeweils genannten mitversicherten Personen. Dazu wird in den einzelnen RS-Bausteinen (Art 17–26) detailliert beschrieben, wer, in welcher Eigenschaft Versicherungsschutz genießt. Art 5 der Gemeinsamen Bestimmungen definiert dazu in Pkt 1 für alle Bausteine den Begriff der mitversicherten Familienangehörigen und beschreibt in den Punkten 2–5 ergänzende Regeln – weitere Anspruchsberechtigte und Anspruchsvoraussetzungen für Mitversicherte –, die für alle Bausteine gelten.

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