Gegliedert sind die ARB – im Anschluss an eine Einführung und ein Inhaltsverzeichnis – in Gemeinsame Bestimmungen (Artt 1–16) und Besondere Bestimmungen (Artt 17–26). Ergänzt werden diese Bestimmungen in den Muster-ARB durch die Anhänge 1.1–1.3 um
unverbindliche Muster für abweichende Deckungs-Vereinbarungen,