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2. Kosten- und Naturalleistungen

Kronsteiner2. AuflSeptember 2021

Die Leistungspflicht des RS-Versicherers umfasst aufgrund der umfassenden Beschreibung in § 158j VersVG und Art 1 ARB sowohl Kostenleistungen als auch sonstige Leistungen, die aus seiner Bereitschaft bzw Pflicht für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN zu sorgen, ableitbar sind – die sog Naturalleistungen.

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