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II. Versicherungsfall

Kronsteiner2. AuflSeptember 2021

Voraussetzung für einen Leistungsanspruch des VN ist der Eintritt eines Versicherungsfalles innerhalb des vereinbarten zeitlichen und örtlichen Geltungsbereiches. In der RS-Versicherung geht es dabei im Wesentlichen um Ereignisse oder Vorgänge, die eine unklare Rechtslage oder einen Rechtskonflikt auslösen und die rechtliche Beratung u/o Vertretung des VN notwendig machen.

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