Im Rahmen dieser vertraglichen Risikoumschreibung erbringt, organisiert, vermittelt und finanziert der RS-Versicherer juristische Dienstleistungen, die der Durchsetzung oder Verteidigung der Rechte des VN dienen (vgl dazu näher Kronsteiner in Fenyves/Perner/Riedler, VersVG § 158j Rz 2 f). Abhängig von den versicherten Risiken kann es dabei um die Geltendmachung und Durchsetzung eigener Ansprüche, die Abwehr fremder Ansprüche oder die Verteidigung des VN in gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Strafverfahren gehen.
