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III. Aktualisierungspflicht bei B2B-Verträgen (§ 1 Abs 3 VGG) (Wendehorst)

Wendehorst1. AuflApril 2022

Während die bislang dargestellten Bestimmungen zum sachlichen Anwendungsbereich des VGG – mit den erwähnten Ausnahmen und Einschränkungen – im Wesentlichen durch die Digitale Inhalte-RL und die WKRL determiniert waren, handelt es sich bei der Erstreckung der Aktualisierungspflicht auf Verträge zwischen zwei Unternehmern, die der österreichische Gesetzgeber in § 1 Abs 3 VGG vorgenommen hat, um eine rein autonomnationale Entscheidung.3535 Stabentheiner, ÖJZ 2021, 965 (972); Stabentheiner, ÖJZ 2022, 99 (102); Kogler, ecolex 2022, 118 (119).

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