Die wohl markanteste inhaltliche Neuerung, die das Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG)1 für das österreichische Recht mit sich gebracht hat, sind die Vorschriften zu digitalen Leistungen. Sie tragen der Tatsache Rechnung, dass rein digitale Leistungen als Vertragsgegenstand immer bedeutsamer werden und dass die analoge und die digitale Welt immer mehr ineinander verschwimmen, sodass auch klassische Warenkaufverträge vielfach digitale Elemente beinhalten, weil eine verkaufte Ware nur mit integrierten digitalen Inhalten oder verbundenen digitalen Leistungen ihre Funktionen zu erfüllen vermag. Zahlreiche Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) und der flankierenden Regelungen im KSchG sind speziell digitalen Leistungen gewidmet.
