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VII. Mangelbegriff – subjektive und objektive Konformitätskriterien (Stabentheiner)

Stabentheiner1. AuflApril 2022

A. Objektive Elemente im bisherigen Recht

Schon die frühere Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie enthielt in ihrem Art 2 Abs 2 gleichsam objektive Elemente der Vertragsmäßigkeit, und zwar in Gestalt einer „Vermutung“, dass Verbrauchsgüter vertragsgemäß seien, wenn sie den dort genannten Kriterien entsprechen. Bei der österreichischen Umsetzung durch das GewRÄG2121BGBl I 2001/48. fanden diese objektiven Anknüpfungen in erster Linie über den schon zuvor im österreichischen Recht bekannten Begriff der „gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften“ in § 922 Abs 1 ABGB Niederschlag.

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