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III. Der weitere Gang der Gesetzwerdung (Stabentheiner)

Stabentheiner1. AuflApril 2022

Zwischen Dezember 2019 und September 2020 fanden elf sehr gehaltvolle und konstruktive Sitzungen der ministeriellen Arbeitsgruppe statt, bei denen nicht nur die oben erwähnten Regelungsvorschläge erstattet und erörtert, sondern auch die einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs durchbesprochen und diskutiert wurden. Auf Grundlage dieser Beratungen wurde der Entwurf mehrfach überarbeitet und schließlich Anfang April 2021 zur allgemeinen Begutachtung versendet. Im Begutachtungsverfahren fand das Vorhaben durchaus positive Resonanz; allerdings wurden noch zahlreiche Änderungs- und Ergänzungsanregungen erstattet. Die Prüfung dieser Anregungen führte zu einer nochmaligen Modifikation des Entwurfs an mehreren Stellen. Am 16. Juni 2021 wurde die Regierungsvorlage des GRUG55RV 949 BlgNR 27. GP . im Ministerrat verabschiedet; am 7. Juli 2021 wurde das Gesetz im Plenum des Nationalrats beschlossen. Obwohl die Frist für die Erlassung und Kundmachung der Umsetzungsvorschriften bereits am 1. Juli 2021 abgelaufen war, kam es durch das Unterbleiben einer Beschlussfassung im Bundesrat noch zu einer weiteren Verzögerung um acht Wochen. Schließlich wurde das GRUG

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am 9. September 2021 im Bundesgesetzblatt kundgemacht;66BGBl I 2021/175. es trat dann mit Jahresbeginn 2022 in Kraft.

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