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5.5 Erklärung der Neugründung und Betriebsübertragung und Bestätigung der Berufsvertretung (Likar/Griehser)

Likar/Griehser5. AuflMärz 2024

Für die Inanspruchnahme der Begünstigung ist eine Beratung durch die gesetzliche Berufsvertretung (Wirtschaftskammer) und Einholung einer schriftlichen Bestätigung notwendig (Formulare online abrufbar unter: www.bmf.gv.at ). Kann der Betriebsinhaber keiner gesetzlichen Berufsvertretung zugerechnet werden, ist die Bestätigung durch die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen einzuholen. Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder können sich mündlich auf die ihnen erteilte Vollmacht berufen.

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