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5.4 Befreiungen (Likar/Griehser)

Likar/Griehser5. AuflMärz 2024

Bei Vorliegen der Voraussetzungen entfallen folgende Kosten im Zusammenhang mit der Neugründung bzw Betriebsübertragung:

Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (wie insb Erteilung von Befugnissen und Anerkennung von Befähigungen, Konzessionserteilungen, Niederlassungsbewilligungen);

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