Bei Vorliegen der Voraussetzungen entfallen folgende Kosten im Zusammenhang mit der Neugründung bzw Betriebsübertragung:
Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (wie insb Erteilung von Befugnissen und Anerkennung von Befähigungen, Konzessionserteilungen, Niederlassungsbewilligungen);