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4.3 Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern und Dritten (Likar/Griehser)

Likar/Griehser5. AuflMärz 2024

Die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern bzw Dritten besteht unter anderem

bei falschen Erklärungen bzw Nachweisen im Zusammenhang mit der Herabsetzung des Stammkapitals (§ 56 Abs 3 GmbHG);bei Unterlassung der Anmeldung bzw falschen Angaben bei der Anmeldung zum Firmenbuch im Zusammenhang mit Einforderungen nicht voll eingezahlter Stammeinlagen (§ 64 Abs 2 GmbHG);

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