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4.1 Haftung gegenüber der Gesellschaft (Likar/Griehser)

Likar/Griehser5. AuflMärz 2024

Der GF haftet der Gesellschaft gegenüber allgemein für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes. Die Haftung besteht insb

wenn die Gesellschaft fachlich nicht einwandfrei geleitet wird;wenn das Unternehmenswohl missachtet wird;

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