Der GF haftet der Gesellschaft gegenüber allgemein für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes. Die Haftung besteht insb
wenn die Gesellschaft fachlich nicht einwandfrei geleitet wird;wenn das Unternehmenswohl missachtet wird;Der GF haftet der Gesellschaft gegenüber allgemein für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes. Die Haftung besteht insb
wenn die Gesellschaft fachlich nicht einwandfrei geleitet wird;wenn das Unternehmenswohl missachtet wird;