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VI. Leistungsfreiheit (Reisinger)

Kainz/Michtner/Reisinger2. AuflOktober 2022

A. Ausschlüsse

Der Ausschlusskatalog ist kraft Gesetzes (§ 4 KHVG) vorgegeben und darf zu Lasten der Versicherten nicht erweitert werden. Von der Versicherung sind ausgeschlossen:

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