Wie jede Haftpflichtversicherung umfasst auch die Kfz-Haftpflichtversicherung die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche. Zur Befriedigung begründeter Ersatzansprüche (Befreiungsanspruch) gehört die Leistung von Schadenersatz im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß einschließlich Zinsen und sonstiger Nebengebühren. Zur Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche (Abwehranspruch) gehört neben der Übernahme der außergerichtlichen Kosten insbesondere die Übernahme des Kostenrisikos eines Schadenersatzprozesses.
