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VIII. Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleich (Achatz/Mang/Lindinger)

Achatz/Mang/Lindinger3. AuflApril 2014

1195
Die Mittel des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen werden zum überwiegenden Teil durch Beiträge der Dienstgeber aufgebracht.

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