Der Abgabe (Rechtsgrundlage EStG-Nov 1975, BGBl 1975/391 Art II) unterliegen Zuwendungen von Berufs- und Wirtschaftsverbänden und anderen Interessenvertretungen mit freiwilliger Mitgliedschaft an politische Parteien und an Organisationen, die einer politischen Partei nahe stehen, aber auch an Organisationen, die nicht selbst als Berufs- oder Wirtschaftsverband anzusehen sind. Die Abgabe beträgt 15% und ist im Wege der Selbstbemessung monatlich abzuführen. Zweck der Abgabe ist die Verhinderung einer steuerlich abzugsfähigen indirekten Parteienfinanzierung.
