A. Umfang der Kosten
Die Haftpflichtversicherung umfasst zwei voneinander unterschiedliche Bereiche, nämlich die Übernahme der berechtigten Schadenersatzansprüche des geschädigten Dritten (Befreiungsanspruch) und die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen (Rechtsschutzanspruch). Im Rahmen des Rechtsschutzanspruches hat der Versicherer alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu übernehmen, die zur Abwehr des Anspruches des Dritten geboten sind, insbesondere auch die Kosten des Haftpflichtprozesses. Die Haftpflichtversicherung umfasst den Rechtsschutzanspruch auch dann, wenn sich der gegen den VN erhobene Schadenersatzanspruch als unberechtigt erweist. Es bedarf daher im konkreten Fall nicht des Nachweises, dass die Schadenersatzforderung berechtigt ist. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Trennungsprinzip, wonach Befreiungsanspruch und Deckungsanspruch voneinander zu unterscheiden sind, sondern auch aus der Logik des Rechtsschutzanspruches.
