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IV. Umfang des Versicherungsschutzes (Reisinger)

Hartjes/Janker/Reisinger1. AuflFebruar 2017

A. Gegenstand der Versicherung

Aufgrund der übergroßen Vielfalt von Haftpflichtversicherungsarten können auch die versicherten Gefahren sehr vielseitig sein, wobei die Zusammenfassung mehrerer Gefahrenarten durchaus üblich ist. Eine generelle Gefahrenübernahme für den VN ohne Rücksicht auf die Schadenursache („All-Risk-Versicherung“) ist vor allem für Betriebsrisken im angloamerikanischen Raum üblich, in Österreich aber noch wenig bedeutend. Das Wesen dieser Versicherungen besteht darin, dass jede Gefahr versichert ist, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die Gestaltung dieser Verträge setzt nicht nur große fachliche Kenntnis voraus (der VN ist meist durch einen spezialisierten Versicherungsmakler vertreten), sondern auch ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen VN und Versicherer.

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