Die Verschmelzung stellt rechtlich gesehen eine Vereinigung von rechtlich eigenständigen Körperschaften dar, wobei sämtliche Rechte und Pflichten, sohin insb das gesamte Vermögen und Fremdkapital, der übertragenden Körperschaft unter Ausschluss der Liquidation im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Körperschaft übergeht. Die übertragende Körperschaft erlischt im Zuge der Verschmelzung.
