Unter dem Begriff Umgründung werden Umstrukturierungen auf gesellschaftsrechtlicher oder gesellschaftsrechtsähnlicher Ebene und damit ein Wechsel bestehender Unternehmensformen verstanden.
Unter dem Begriff Umgründung werden Umstrukturierungen auf gesellschaftsrechtlicher oder gesellschaftsrechtsähnlicher Ebene und damit ein Wechsel bestehender Unternehmensformen verstanden.
