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Artikel 42 Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 479/92 (Traxlmayr)

Traxlmayr1. AuflMai 2014

Die Verordnung (EWG) Nr. 479/92 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 5 erhält folgende Fassung:

„Artikel 5

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