1. Allgemeines
Die Hausdurchsuchung dient der Erlangung von Informationen aus geschäftlichen Unterlagen zur Aufklärung eines Wettbewerbsverstoßes. Die Bundeswettbewerbsbehörde führt die Hausdurchsuchung durch. Rund 15 Hausdurchsuchung macht die Bundeswettbewerbsbehörde jährlich. Zuletzt gab es einen massiven Anstieg. In den Jahren 2011 bzw 2012 wurden 42 bzw 40 Anträge auf Erlassung eines Hausdurchsuchungsbefehls beim Kartellgericht gestellt.223 Seite 99
