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D. Die kartellrechtliche Hausdurchsuchung – Dawn Raid (Lettner)

Lettner1. AuflMai 2014

1. Allgemeines

Die Hausdurchsuchung dient der Erlangung von Informationen aus geschäftlichen Unterlagen zur Aufklärung eines Wettbewerbsverstoßes. Die Bundeswettbewerbsbehörde führt die Hausdurchsuchung durch. Rund 15 Hausdurchsuchung macht die Bundeswettbewerbsbehörde jährlich. Zuletzt gab es einen massiven Anstieg. In den Jahren 2011 bzw 2012 wurden 42 bzw 40 Anträge auf Erlassung eines Hausdurchsuchungsbefehls beim Kartellgericht gestellt.223223Wettbewerbsbericht der AK 2013, S 74.

Seite 99

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