Kartellverfahren finden oftmals über die herausragende Höhe der verhängten Geldbußen Eingang in die tagtägliche Berichterstattung diverser Medien (zur Festsetzung von Geldbußen siehe die Leitlinien241 Anhang I). Derartige Geldbußen gibt es zB gegen die Berglandmilch von € 1,125 Mio, im Dämmstoffbereich von € 1,1 Mio, gegen Philips von € 2,9 Mio und gegen REWE von € 20,8 Mio. Diese Geldbußen wurden jeweils im Rahmen eines Settlement-Verfahrens verhängt.242 Gegen zehn Unternehmen wurden aufgrund deren Teilnahme an einem Kartell für grenzüberschreitende Umzugsdienste in Belgien zwischen 1984 und 2003 von der Kommission Geldbußen in einer Gesamthöhe von € 32,78 Mio verhängt. Das Kartell hat Preise festgelegt, den Markt aufgeteilt und Verfahren zur Einreichung von Angeboten manipuliert. Das EuG und der EuGH bestätigten im Wesentlichen die Verhängung der Geldbußen.243
