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E. Geldbußen (Lettner)

Lettner1. AuflMai 2014

Kartellverfahren finden oftmals über die herausragende Höhe der verhängten Geldbußen Eingang in die tagtägliche Berichterstattung diverser Medien (zur Festsetzung von Geldbußen siehe die Leitlinien241241Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen gemäß Art 23 Abs 2 lit a) der Verordnung (EG) Nr 1/2003, ABl C 210 vom 1.9.2006. Anhang I). Derartige Geldbußen gibt es zB gegen die Berglandmilch von € 1,125 Mio, im Dämmstoffbereich von € 1,1 Mio, gegen Philips von € 2,9 Mio und gegen REWE von € 20,8 Mio. Diese Geldbußen wurden jeweils im Rahmen eines Settlement-Verfahrens verhängt.242242 Xeniadis, ÖZK 2013, 97ff. Gegen zehn Unternehmen wurden aufgrund deren Teilnahme an einem Kartell für grenzüberschreitende Umzugsdienste in Belgien zwischen 1984 und 2003 von der Kommission Geldbußen in einer Gesamthöhe von € 32,78 Mio verhängt. Das Kartell hat Preise festgelegt, den Markt aufgeteilt und Verfahren zur Einreichung von Angeboten manipuliert. Das EuG und der EuGH bestätigten im Wesentlichen die Verhängung der Geldbußen.243243EuGH 11.7.2013, C-429/11 P, Gosselin Group NV/Kommission = wbl 2013, 699 ff; Gerichthof der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr 90/13 vom 11.7.2013.

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