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A. Allgemeines (Lettner)

Lettner1. AuflMai 2014

Im Kartellverfahren auf europäischer Ebene ist es die Europäische Kommission, die einschreitet und damit eine tragende Rolle besitzt. Der EuGH stellt die gerichtliche Instanz dar. Geprägt wird das Verfahren auf Unionsebene von der Verordnung (EG) Nr 1/2003212212Verordnung (EG) Nr 1/2003 des Rates vom 16.12.2002 zur Durchführung der in den Art 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln, ABl L 2003/1, 1.. Im Kartellverfahren in Österreich besitzen die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt die Funktion als Antragsteller. Das Kartellgericht ist Entscheidungsbehörde.

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