Auch im Regime der staatlichen Beihilfen existiert eine Sonderregelung unter dem Titel de minimis . Dieser Fall von de minimis ist aber von der Bagatellbekanntmachung des Kartellrechts streng zu trennen.
Auch im Regime der staatlichen Beihilfen existiert eine Sonderregelung unter dem Titel de minimis . Dieser Fall von de minimis ist aber von der Bagatellbekanntmachung des Kartellrechts streng zu trennen.
