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C. Die Zuständigkeiten der Europäischen Kommission und der Mitgliedsstaaten (Lettner)

Lettner1. AuflMai 2014

Um sicherzustellen, dass ein Zusammenschluss von der dafür am besten geeigneten Stelle geprüft wird, nämlich von der Europäischen Kommission oder von einer mitgliedstaatlichen Behörde, werden besondere Kriterien herangezogen.

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