Neben dem Kartellverbot, dem Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und dem Regime der Zusammenschlusskontrolle <i>Lettner</i> in <i>Burgstaller/Lettner</i> (Hrsg), EU-Kartellrecht (2014) A. Allgemeines, Seite 92 Seite 92
sorgt auch das Beihilferecht für einen fairen Leistungswettbewerb, indem in den Wettbewerb bzw in den Markt gezielt eingegriffen wird bzw dieser Eingriff einer besonderen Kontrolle unterworfen wird. Staatliche bzw öffentliche Beihilfen zielen ganz allgemein auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen ab. Der aktive Eingriff soll ungerechte Wettbewerbsnachteile ausgleichen und für einen fairen Wettbewerb sorgen. Es dürfen aber auch nicht neue Ungleichgewichte geschaffen werden bzw durch den aktiven Eingriff entstehen. Die Kontrolle der staatlichen Beihilfen ist daher auch ein wesentlicher Bestandteil der gemeinschaftlichen Wettbewerbspolitik.