Mit 1.1.2014 ist ein Paket an Verfahrensvereinfachungen in Kraft getreten. Unter anderem wurde der Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens erweitert.
Zunächst wurde die Verordnung (EG) Nr 802/2004202 geändert. Diese VO regelte die Durchführung der EG-Fusionskontrollverordnung. Diese VO wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr 1269/2013203 ersetzt. Seite 90
