Jene Beeinträchtigungen des Wettbewerbs, die sich aus einem Kartell ergeben können, wenn also zwei selbständige Unternehmen als Wettbewerber auf dem Markt zusammenarbeiten, um etwa Preise festzulegen oder Märkte aufzuteilen, können auch daraus resultieren, dass sich Wettbewerber zu einem großen Unternehmen zusammenschließen. Das Regime der Zusammenschlusskontrolle soll verhindern, dass Unternehmen durch europaweite Zusammenschlüsse kritische Größen erreichen, welche zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung Seite 87
