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D. Definition des relevanten Markts (Lettner)

Lettner1. AuflMai 2014

1. Allgemeines

Im Falle der Beurteilung eines Verstoßes gegen die Wettbewerbsvorschriften – insb wegen eines Verstoßes gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung – ist in erster Linie der relevante Markt zu definieren, auf dem sich der Sachverhalt ereignet. Denn die Definition des relevanten Markts bedeutet die Abgrenzung jenes Rahmens, in dem die Wettbewerbsvorschriften in Bezug auf Kartelle und den Missbrauch einer beherrschenden Stellung166166Verordnung (EG) Nr 1/2003., aber auch die Vorschriften über die Unternehmenszusammenschlüsse167167Verordnung (EG) Nr 139/2004. gelten.

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