Der EuGH Fall United Brands182 zu Art 102 AEUV bildet eine weitere Leitentscheidung. Gegenstand dieser Entscheidung waren Zuwiderhandlungen aus einer marktbeherrschenden Stellung heraus. Die United Brands Company war die größte Gruppe auf dem Weltmarkt für Bananen. Vertriebshändler bzw Reifereien wurden von der United Brands Company verpflichtet, zB Bananen nicht in grünem Zustand zu verkaufen. Auch mussten die Vertriebshändler für Bananen derselben Qualität erheblich voneinander abweichende Preise zahlen. Die Belieferung eines dänischen Unternehmens mit Bananen der Marke Chiquita wurde verweigert. Der EuGH hat im Zuge dieser Entscheidung den Bananenmarkt genau analysiert und allgemeine Grundsätze für eine Prüfung nach Art 102 AEUV entwickelt.
