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C. Das Missbrauchsverbot im österreichischen Recht (Lettner)

Lettner1. AuflMai 2014

Das kartellrechtliche Missbrauchsverbot ist im Behinderungsmissbrauch nach § 5 Abs 1 Z 3 KartG geregelt und setzt eine marktbeherrschende Stellung des belangten Unternehmens nach § 4 Abs 3 KartG voraus. Die Verhaltenspflichten nach § 5 KartG treffen daher nur marktbeherrschende Unternehmen. Nur die Marktmacht und ein Nichtleistungswettbewerb

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zusammen ergeben einen Missbrauch, für den das Verbot gilt. Beide Voraussetzungen müssen daher erfüllt sein.

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