Dieses Rechtsregime für den Automobil-Sektor regelt seit 1985 den Vertrieb von neuen Kraftfahrzeugen und Ersatzteilen sowie die Erbringung von Kundendienstleistungen. Der Neuwagenmarkt wird daher flankiert von zwei sog Kfz-Anschlussmärkten, jenem für Ersatzteile und jenem für Kundendienstleistungen. Diese drei Märkte sind für das weitere Verständnis auseinander zu halten. Ziel der Kfz-GVO ist der angemessene Schutz des Wettbewerbs besonders auf den Kfz-Anschlussmärkten der Ersatzteile und Dienstleistungen zum Nutzen der Verbraucher. Seite 55
